Unter der geschützten Rubrik "Registerführung" können die vom Bundesamt für Justiz im System eingetragenen registerführenden Personen die Anträge bearbeiten und verwalten. Die registerführenden Personen müssen zwingend ihr FIDO2-Gerät unter "Registrierung" mit dem vom Bundesamt für Justiz im System eingetragenen Eintrag verknüpfen.
Nach dem erfolgreichen Einloggen mit Ihrem FIDO2-Gerät gelangen Sie auf die Geschäftsliste Ihrer Behörde. Dort können Sie die folgenden Arbeiten ausführen:
- Genehmigung oder Rückweisung pendenter Anträge ab Geschäftsliste.
- Ansehen von genehmigten oder rückgewiesenen Anträgen.
- Mutieren und Löschen von Eintragungen ex officio.